Könntest du mir bitteschön mal die entsprechende Stelle im Gesetzestext bzw. einen Link darauf posten? Der Grund: Ich vermute, dass ihr da was falsch interpretiert. Wenn der Gast ein Getränk ordert und danach (am gleichen Tag und am selben Tisch) ein weiteres Getränk, dann sind dies zwar Bestandteile einer Buchung (des Bon's, den der Gast erhält) aber für sich gesehen keine eigenen Buchungssätze.
Ich finde keine Stelle, an der es eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht innerhalb einzelner Rechnungen gibt. Es steht überall nur, dass die Verdichtung generell nicht erlaubt ist. Warum sollte es einen Unterschied machen, ob ich innerhalb einer Rechnung verdichte, wenn dies nicht explizit anders geregelt ist?
Wir zeichnen jedenfalls ohnehin jede Buchung einzeln auf und ändern daran danach nichts fiskalisch Relevantes mehr, schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, insofern kann es uns egal sein, ob der andere Weg theoretisch auch ginge.