@Captnemo: 7500,- EUR +MwSt
ich habe nun alles was mit Kasse zu tun hat um 100,- EUR vom Preis erhöht für die Finanzierung.
@Neumann:@jaenicke:3 Pils zu 2€ = 6 E.
Verdichtung ist unzulässig, das ist richtig, es ist aber erst nach den BON unzulässig, vor dem BON kann man verdichten. Es geht um die unveränderliche Datenvorhaltung zwischen BON und späterer GoBD Ausgabe, das muss übereinstimmen.
@all: ich war erst ende August auf einer Tagung in der Hauptstadt. Hier waren auch die obersten Steuerprüfer aus NRW (Bundesweit wohl für Kassen die Ansprechpartner für andere Bundesländer).
Fazit: Es gibt keine Vorgaben, Unveränderlichkeit von Daten heist nicht unveränderbar (es muss halt dokumentiert sein
was geändert wurde); Änderung für 2020 keiner weiss was, jeder Wünscht sich was .....