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AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
18. Nov 2016, 08:40
Für uns gab es, nachdem etliche Kunden in den letzten Jahren ohne wesentliche Probleme durch die Steuerprüfung gekommen sind, jetzt einen Fall (Gastronomiebetrieb) der fast schiefgegangen wäre.
Der Prüfer monierte folgendes:
Wir würden Daten unzulässig verdichten durch z.B. wie in folgendem Beispiel : Ein Gast bestellt nacheinander über den Abend 3 mal ein gleiches Getränk, wenn dann später die Rechnung gezogen wird rechnet das Programm diese 3 zusammen und schreibt auf den Bon dann eben 3 Pils zu 2€ = 6 E.
Genauso wird es dann gespeichert.
Danach, wenn der Bon gedruckt ist werden diese Daten nie wieder verändert.
Ein weiteres Problem für diesen Prüfer war, das die einzelnen Buchungen (nicht die Rechnungen / Bons, da war alles ok) keine lückenlose fortlaufende Nummerierung haben.
Unser Kunde hatte noch eine ältere Version von dem Kassenprogramm; aber die "Verdichtung" ist jetzt immer noch drin und ich werde da wohl was tun müssen.
Ralf Gruß vom Niederrhein
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