In Deutschland ist die Amtssprache bekanntermaßen die deutsche, daran hat sich auch jeder Rechtsverkehr zu halten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Irgendwelche Aufforderungen, die nicht in Deiner Muttersprache abgefaßt sind, entfalten mithin keinerlei Rechtskraft.
Klingt tollkühn. Wenn ich etwas im Ausland bestelle muss der andere erst Deutsch lernen, damit sein Schriftverkehr zählt
Ich hoffe bei uns bestellt nie ein Chinese ...