Wir haben das damals in Absprache mit einem Mitarbeiter eines Finanzamts gemacht und die relevanten Daten - in unserem Fall der Fibu-Kontenplan, die Summen- und Saldenliste und die Buchungen des Betrachtungszeitraums aus der programmeigenen Fibu - in drei
csv-Dateien geschrieben. Dazu wird eine index.xml mit der (Feld-)Beschreibung der Dateien und eine .dtd-Datei geliefert. Mehrere Prüfungen hat unser Programm seitdem ohne Beanstandung (zumindest von der technischen-formalen Seite her, buchhalterische Unklarheiten sind nicht unser Problem) überstanden.
Keine Zertifizierung, kein Testat, kein Consulting war dafür notwendig.
Dem FA-Menschen war es nur wichtig, dass er anhand der Daten die Buchungsabläufe nachvollziehen kann. Fragen dazu - und die kommen immer, denn das ist deren Job - werden auf anderem Wege geklärt, da geht es vor allem um Belege und buchhalterische "Kreativität".