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Lemmy

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#5

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 17. Aug 2016, 14:43
Die Beschreibung bekommst du im Rahmen der Zertifizierung.
d.h. ein Softwarehersteller der diese Schnittstelle unterstützen muss hat 2 Optionen:
1. Entweder zahlt er dem FA / seinem Kunden die Strafen die fällig werden wenn die Software keinen Datenexport hat
2. Er zahlt einer Privatfirma jeglichen aufgerufenen Fantasiepreis (z.B. einen halben Tag Consulting für 600€ um zu erklären warum eine 15 zeilige XML nicht eingelesen werden kann (von XSD haben die zumindest letztes Jahr noch nichts gehört)) für die Information welche Felder exportiert werden müssen.

Und noch keine deutsche Firma hat dagegen Klage erhoben? Oder hat sich die Informationslage seit letztem Jahr geändert?



Nebenbei (ich bin weder Steuerprüfer, noch Anwalt,...): Bei einer Software habe ich die GoBD Schnittstelle in Absprache mit dem Eigentümer umgesetzt und dabei die für ihn relevanten Felder in eine einfache csv exportiert (d.h. insbesondere Belegnummer, Belegdatum, Empfänger, Betrag und ausgewiesene MwSt). Bei der kurz nach Einführung stattfindenden Prüfung bei einem Kunden (dem schon mit Zwangsgeld gedroht wurde - d.h. die Kommunikation zwischen Prüfer und Betriebsinhaber war schon etwas angespannt) hat der Prüfer die csv-Datei eingelesen (auch ohne XML-Infodatei) und war glücklich und zufrieden... Was nicht heißen muss, dass das beim nächsten mal genauso abläuft.

Geändert von Lemmy (17. Aug 2016 um 14:45 Uhr)
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