Was ist schon GoDB-Konform. Ich habe noch nicht wirklich ein Dokument gesehen, in dem definitiv gesagt wird, wie ein Programm zu arbeiten hat. Letztendlich ist es immer eine Auslegungssache des Steuerprüfers.
In dem Fall wäre dann ja sowieso egal, wie man es implementiert.
So ist es. Man kann nur versuchen so zu Programmieren, daß man den positiven Nerv des Steuerprüfers trifft. Deine Lösung mit dem Hinweis schützt dich vieleicht, da du den Kunden auf die GoBD hingewiesen hast. Da du aber die Funktion implementiert hast, ist ein potentieller Steuerbetrug vorhanden. Für den einen Stuerprüfer ist das ganz OK. Und wenn du dann einen Steuerprüfer erwischst, der wo anders nichts gefunden hat, dann wird er sich darauf schmeissen.