Mein Rechnungsprogramm, das laut eigener Angabe GoBD-konform ist, bietet mir das nachträgliche Ändern einer Rechnung mit folgender Frage an:
Was ist schon GoDB-Konform. Ich habe noch nicht wirklich ein Dokument gesehen, in dem definitiv gesagt wird, wie ein Programm zu arbeiten hat. Letztendlich ist es immer eine Auslegungssache des Steuerprüfers.
Ein Kunde von mir wird grade geschätzt, weil mein Ladenkassenprogramm anscheinend nicht alles protokolliert. Ich protokolliere alle umsatzrelevanten Daten. Weil dort alles OK ist, wird eben die Mitarbeiterverwaltung bemängelt. Der Steuerprüfer wollte wissen, wann welcher Mitarbeiter angelegt wurde, wann dieser geändert wurde, welche Berechtigungen er zu welchem Zeitpunkt hatte.
Man kann eigentlich aus allen Buchungsdaten ersehen, welcher Mitarbeiter kassiert, storniert oder sonst was gemacht hat. Daraus kann man auch eigentlich herausfinden, wann der Mitarbeiter angelegt wurde und ober er bestimmte Berechtigungen hat. (Macht ja keinen Sinn, einen Mitarbeiter 12 Monate vor dem ersten Kassiervorgang anzulegen) Aber das war nicht gültig. Es muss der Zeitpunkt der Änderung ersichtlich sein.
Es wird sich auf ein Gerichtsurteil des BFH berufen, welches von 1995 ist. Da haben die Kassensysteme noch ganz anders ausgesehen.
Bei bisherigen Steuerprüfungen nie ein Problem. Jetzt aber schon.