Mein Rechnungsprogramm, das laut eigener Angabe GoBD-konform ist, bietet mir das nachträgliche Ändern einer Rechnung mit folgender Frage an:
Genauso handhabe ich das auch. Zusätzlich kann ich in meiner Software noch einstellen, bis zu welchem Rechnungsbetrag die Editierung erlaubt ist und wie viele Tage (1-5) nach dem Rechnungsdruck man den Editiervorgang starten kann. Diese Regelung ist auch benutzerabhängig konfigurierbar, d.h. der Anwender bzw. sein Administrator kann entscheiden, welche Benutzer überhaupt das Recht zum Editieren haben, und wie viele Tage. Somit kann man z.B. den Editiervorgang zur Chefsache machen, und nur von seinem Arbeitsplatz aus erlauben.
Anmerkung: Der konfigurierbare Zeitraum hat den Vorteil, dass man hier besser auf die individuellen Anforderungen im Betrieb eingehen kann. In einem Online-Handel ticken die Uhren anders als beispielsweise in einem Handwerksbetrieb.
2. Anmerkung: Rechnungs-Änderungen werden selbstverständlich protokolliert. Technische Umsetzung: Datum, Zeit, Benutzername und Arbeitsplatz werden in einem Memo-Feld bei den Auftragsdaten gespeichert.
Ich hoffe, das es sich "nur" um Freitext Rechnungen handelt!... Bei Rechnungen welche mit Artikelpositionen aus einer WaWi korrespondieren zerhaut es bei Mengenänderungen den Bestand und bei Preisänderungen die Statistik der Durchschnitte z.B. vom Rohertrag... FA Prüfer sind nicht dummm und wissen wie sie schnell abtesten ob da eventuell was unpassend ist.
Das Problem hatte ich früher auch, es ist aber einfach lösbar. Bei jeder Position wird die (ab)gebuchte Menge zusätzlich mit geführt. Einfaches Beispiel: Der Kunde druckt eine Rechnung aus. Beim Gegenlesen/Einpacken der Ware/Kuvertieren stellt er fest, dass die Menge bei einer Position nicht passt. Also muss die Rechnung nochmals editiert und die Menge geändert werden. Und natürlich darf dann auch nur die Differenz-Menge gebucht werden. Das ist ein fast alltäglicher Vorgang den eine vernünftige WaWi können muss!