Eine Lizenz, die einen grundsätzlich von allem befreit, gibt es so nicht. (jedenfalls noch Keine gesehn, die rechtlich auch einwandfrei ist, in den meisten Ländern)
Gab es in der EU (vermutlich der Rechtsraum in sich die meisten von uns aufhalten) denn schon Gerichtsurteile gegen Entwickler, die ihr Produkt unter eine Open Source Lizenz gestellt haben (mit einem "Disclaimer of Warranty")?
Oder ist mit "rechtlich einwandfrei" gemeint, dass z.B. produkthaftungsrechtliche Bestimmungen nicht durch solche Disclaimer ausser Kraft gesetzt werden können?
Das ist rechtlich eine Grauzone.(näheres von Ihrem Anwalt!)
Wenn Du auf Deiner Homepage eine Einführung in die Dateiverwaltungsfunktionen von Delphi publizierst, und darauf hinweist, da man sich den Sourcecode von irgendwo herunterladen kann, Du aber keine Gewährleistung für das korrekte Funktionieren übernimmst, liegt der schwarze Peter bei dem der auf [F9] drückt.
Bietest Du eine Binary an, und diese zerschreddert eine Festplatte und das ist nicht offizielle Intention des Programmes, dann dürfte es Dir schwer fallen, ungeschoren davon zu kommen. Bestimmungsgemäße Nutzung ist hier das Stichwort. In Deutschland muß man niemanden darauf hinweisen, daß Pudel nicht in der Microwelle getrocknet werden dürfen. In anderen Ländern wird das durchaus anders gesehen. Und es ist die Frage, wer haftet, der Hersteller oder der Vertreiber.
(qualifizierte Auskunft hierzu bitte bei einem Anwalt einholen)
Gruß
K-H
P.S.
Bei Verträgen zwischen Vollkaufleuten, kannst Du vereinbaren was Du willst, im Rahmen der guten Sitten, ist auf der anderen Seite "nur" ein Endverbraucher hast Du die entsprechenden Gesetze zu beachten.