ich programmier die Ausgabe so, wir mein Buchhalter mir das erklärt und wenn ein kunde mir einen Fehler aufzeigt, weil meiner doof war, dann korrigier ich den dann :p
Mitdenken als Entwickler ist aber nicht verboten. Zumal nur du die Konsequenzen für die
DB beurteilen kannst.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei der Warenverschiebung nur noch der Mischpreis zur Verfügung steht? Falls ja, hast du ein Problem. Wenn du nicht alle Verschiebungen protokolliert hast, gibt es keine Möglichkeit, den ursprünglichen Preis festzustellen, um die Fehlberechnung zu kompensieren.
Allerdings hoffe ich, dass du den Einstandspreis jeder Charge irgendwo gespeichert hast. Mal ganz abgesehen davon, dass es bei Lebensmitteln (und nicht nur da) aus vielen Gründen durchaus sinnvoll ist, chargengenau zu arbeiten.
Wenn du also den Einstandspreis kennst, ist deine Mittelwertberechnung doch eigentlich kein Problem. Du darfst bei der Warenverschiebung eben nicht den zuletzt ermittelten Durchschnittswert, sondern den Einstandspreis.
Oder habe ich da irgendwas völlig falsch verstanden?