Zitat:
Fehlerbeseitigung steht jedem Kunden von Rechts / Gesetzes wegen zu, Stichwort "Produkthaftung(sgesetz)".
Haften muss jemand, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Fehlerbeseitigung wird durch Gewährleistung gedeckt. (Irgendwie so...)
Emba weiss aber, warum es sich darauf nicht einläßt. Ich bin aber auch der Meinung, dass Emba ein ordentliches, fehlerfreies "Produkt" ausliefern müßte.
Ja danke, es war das falsche Wort am späten Abend. Produkthaftung hin, Gewährleistung her, Fehler im Produkt, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind jedenfalls ein Sachmangel, die den Anspruch auf
angemessen zeitnahe und kostenlose Beseitigung begründen ("aufleben lassen"). Ergänzung: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann
nicht vertraglich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden!