Ich wollte mal fragen, wie die Rechtliche Lage bei der Delphi 6
PE Version aussieht. Ich meine auf die Verbreitung von Opensourceprojekten bezogen. Zum Beispiel, wenn ich mit der
PE Programme schreibe, kann ich sie dann rechtlich gesehen auf eine eigne Website zum download anbieten?! Und gibt es dazu Dokumente von Borland, in denen man so etwas nachlesen könnte?!
MFG
Evian