Du darfst ein Interface nicht gleichzeitig von 2 oder mehr Interfaces
ableiten, weil es keine Möglichkeit gibt Namenskonflikte aufzulösen.
Delphi-Quellcode:
IBaseInterface1 = interface
procedure proc1;
property Enabled: WordBool;
end;
IBaseInterface2 = interface
procedure proc2;
property Enabled: WordBool;
end;
INextInterface = interface(IBaseInterface1, IBaseInterface2)
// Welches "Enabled" soll hier nun gelten ?
// dieser Konflikt lässt sich nicht auflösen
// und da alle Interfaces von IUnknown abgeleitet sind
// tritt dieses Problem immer auf
procedure proc3;
end;
Wenn ein Klasse mehrere Interfaces implementiert, dann können/müssen
Namenskonflikte wie folgt aufgelöst werden:
Das Standardverfahren der Methodenzuordnung in einer Klassendeklaration kann mit Hilfe von Methodenzuordnungsklauseln außer Kraft gesetzt werden. Wenn eine Klasse zwei oder mehr Schnittstellen mit identischen Methoden implementiert, können Sie die Namenskonflikte, die sich daraus ergeben, mit Hilfe von Methodenzuordnungsklauseln lösen.
Eine Methodenzuordnungsklausel sieht folgendermaßen aus:
procedure Schnittstelle.Schnittstellenmethode = implementierndeMethode;
oder
function Schnittstelle.Schnittstellenmethode = implementierendeMethode;