Das du unschuldig bist, verhindert nicht das du zivilrechtlich verklagt wirst.
Wenn die Anwälte genug Anzeichen für eine Rechteverletzung vortragen, kann sich die Beweislast schnell umkehren.
Das kann dann richtig teuer werden und alle "Rechtschutzversicherungen" klammern gerade deswegen diesen Bereich aus.
Auf der sicheren Seite dürftest du sein, wenn nur der Quellcode zu Studien-und Lehrzwecken veröffentlicht wird.
Richtig!
Wenn sie genug Anzeichen für eine Rechteverletzung vortragen.
Was sollen denn im konkreten Fall diese Anzeichen sein.
Dass ich ein Programm geschrieben habe und die ausführbare Datei "Memory.exe" heißt, dass sich ich einen Beitrag verfasst habe, der folgerichtig den Titel "Memory" hat und dass ich deutlich gemacht habe, dass ich keinerlei kommerzielle Interessen verfolge?
Sollen das die "genug Anzeichen für eine Rechteverletzung" sein?
Ich werde auf weitere Beiträge, die sich nicht mit dem eigentlichen Thema befassen, nicht mehr eingehen.
Wenn ich über Rechtsfragen diskutieren möchte, dann werde ich das ganz sicher nicht in einem Computer-Forum machen.