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EWeiss
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#15

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 21:08
Zitat:
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar.
Und darum geht's.
Es muss ja nicht so bleiben.

@Daniel
Es geht nicht um das Forum hier im speziellen daher must du dich nicht rechtfertigen
Es geht um das Thema im Allgemeinen "Recht auf Vergessenwerden" was ich nochmals betonen möchte.
Nicht gegen deine Person oder irgend einer anderen hier.

Nur persönlich für mich Interesse halber.

Zitat:
Besonders viele Daten werden Euch ganz bewusst nicht abgerungen.
Das ist korrekt und für mich auch kein Thema

Zitat:
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Falsch! Da es sich um keine Firma sondern um eine ebenfalls vertriebene Freie Software auf Community Basis handelte.
Wie gesagt ist ein anderes Thema.

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 21:19 Uhr)
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