Recht auf Vergessenwerden
5. Feb 2016, 19:35
Wie ich so sehe werden hier in letzter Zeit Mitglieder vom Forum ausgeschlossen.
Die gründe dafür sind erst einmal nebensächlich.
Wie sieht es nun aus mit dem Recht auf Vergessenwerden?
Wenn ein Forum Betreiber kein Interesse mehr an Mitgliedern zeigt und diese dann auf das Recht auf Vergessenwerden bestehen
muss der Betreiber dann die Beiträge\Themen usw. bei Aufforderung löschen?
Schließlich will er ja eine fortführende Kommunikation verhindern.
Irgendwo sehe ich da einen Rechtskonflikt in Bezug auf Alles oder gar nichts.
Also wenn ich nicht mehr erwünscht bin sollte man dann nicht auch das Recht haben dürfen/können seine Beiträge aus dem Forum entfernen zu lassen?
Einfach gesagt..
Wenn du mich nicht mehr willst brauchst du auch meine Beiträge und Themen nicht mehr.
gruss
Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 19:37 Uhr)
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