Was die Rechtslage anbelangt, da befindest du dich auf sehr dünnem Eis. Die Frage ist, ob hier überhaupt deutsches Recht zur Anwendung kommen kann, und wenn ja, in welchem Umfang?
Gegenfrage: Welches Recht in welchem Umfang gilt wohl für ein in Deutschland verkauftes Produkt? Na?
Wenn du jetzt ein Kunde von mir wärst, und so eine Anschuldigung (entspricht ja in etwa der Aussage mein Lieferant missachtet deutsches Recht) von einem meiner Kunden öffentlich geäußert würde, dann würde ich mir das nicht bieten lassen.
EDIT: Ist nur ein gut gemeinter Rat, mit solchen Äußerungen in der Öffentlichkeit etwas vorsichtiger umzugehen
Ich behauptete nicht die Mißachtung deutschen Rechtes, sondern wies darauf hin, daß das Produkthaftungsgesetz gilt, und wer sich nicht daran hält, entspricht nicht der Rechtslage. Das Produkthaftungsgesetz gilt bei gewerblichen Verkäufen generell und demnach auch für Programme bzw. deren Hersteller. Dein "gut gemeinter Rat" ist mithin nutzlos.