Zitat:
Es kommt also darauf an
wie man es sagt
Und selbst wenn man meine Sätze als Behauptung sieht, ich bin mir absolut sicher das Emba gar keine gerichtliche Klärung wollen würde, den die kann - und würde - in diesem Fall nach hinten losgehen. Da ich selbst gewerbetreibend bin kann ich mich nur bedingt auf Verbraucherrechte berufen, aber eine die Aufforderung eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar eine Klageerhebung könnte und würde ich meinerseits mit einer Feststellungsklage kontern, da ich dann einen Klagegrund hätte.
Abgesehen davon würde eine Klageerhebung von Emba zu dem Thema bedeutend mehr Aufmerksamkeit nach sich ziehen als die Diskussion in diesem Forum tut.
cu Ha-Jö