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hanvas

Registriert seit: 28. Okt 2010
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Delphi 11 Alexandria
 
#61

AW: Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

  Alt 12. Dez 2015, 12:43
@Delphi-Laie Das war nicht gegen dich gerichtet, aber wenn du dich angesprochen fühlst

Was die Rechtslage anbelangt, da befindest du dich auf sehr dünnem Eis. Die Frage ist, ob hier überhaupt deutsches Recht zur Anwendung kommen kann
Wenn es sich um einen Hobbiisten handelt - also eine Privatperson * - dann kommt bei Käufen innerhalb Europas entweder das Recht des Käuferlandes zur Anwendung _oder_ das Recht des Verkäuferlandes unter der Maßgabe das zwingende, dem Schutz des Käufers dienende Regelungen die im Käuferland vorhanden sind nicht ausgeschlossen werden dürfen. Selbst dann nicht wenn der Käufer einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte (http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...LEX:32011L0083) und man kan jeder Privatperson die sich Delphi gekauft hat nur raten sich an die entsprechende Verbraucherschutzzentrale zu wenden oder an die Beschwerdestelle der europ. Kommision.

Bleibt der gewerbliche Fall. Also ich habe mein Delphi per Fax in Deutschland bestellt. Das alleine reicht aus damit deutsches Recht zur Anwendung kommt. Wenn Delphi nicht über Emba direkt sondern über einen in Deutschland ansässigen Händler bezogen wird, dann kommt auch Deutsches Recht zur Anwendung - auch wenn sich die Ansprüche dann gegen den Händler und nicht gegen Embacadero / Idera. In beiden Fällen wäre es möglich, wenn auch sehr begrenzt, Gewährleistungsrechte auszuschließen.

Zitat:
Wenn du jetzt ein Kunde von mir wärst, und so eine Anschuldigung (entspricht ja in etwa der Aussage mein Lieferant missachtet deutsches Recht) von einem meiner Kunden öffentlich geäußert würde, dann würde ich mir das nicht bieten lassen.
Das Risiko deswegen verklagt zu werden ist äußerst gering weil es ja wahr ist das Emba hier deutsches und eropäisches Recht bricht. Also wenn ich nun deswegen verklagt werden sollte dann habe ich damit kein Problem auch auf diese Art wäre eine entsprechende Klärung herbeigeführt.

cu Ha-Jö

* Eine Privatperson ist er übrigens auch als Student oder dann wenn er zum Zeitpunkt des Kaufes als Einzelperson gehandelt hat und zwar möglicherweise vorhat ein komerzielles Produkt zu entwickeln, aber noch kein entsprechendes Gewerbe besteht und noch gar nicht sicher ist ob seine Software jemals als Produkt gehandelt wird.
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