Ob das rechtlich wasserdicht ist möchte ich stark bezweifeln ... wenn ich nur an die nicht wirklich funktionierende
IDE denke (out of memory) ! Das ist ein eklatanter Fehler, der nicht erst in einer kostenpflichtigen Nachfolge-Version behoben werden darf. Ich habe etwas gekauft und das MUSS in den groben Zügen funktionieren. Über kleinere Dinge (Fehler) kann man trefflich streiten, aber wenn fundamentale Dinge nicht funktionierne ? In Deutschland setzt man da dort 2 Nachbesserungs-Fristen zur Beseitigung und wenn das nicht umgesetzt wird muss der Hesteller das Produkt zurücknehemen (auch Geld zurück).
Es geht ja auch nicht in der Praxis, dass ich einem Kunden eine Software verkaufe und ihn dann zwinge alle halbe Jahre für einen erheblichen Obulus die Nachfolgeversionen zu kaufen, damit in der ersten Version Fehler beseitigt werden ... so bekomme ich keinen Auftrag !
Alle rechtlichen Spitzfindigkeiten beiseite getan, denke ich, dass diese Klausel nicht wirklich wirksam ist. Damit könnte sich ja jeder Hersteller seiner Garantie- und Nachbesserungspflichten entziehen !