Hm.
Wenn das wirklich
zu trifft, dass Programme und Treiber entfernt werden, dann haben wir den Straftatbestand der Computersabotage nach § 303b StGB Computersabotage:
Zitat:
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und wenn angeblich inkompatible Programme gelöscht werden, dann wird der Datenträger verändert oder bei Treibern sogar unbrauchbar gemacht.