Da ich die Verantwortung für die Website von Anderen nicht übernehmen will und kann hier noch der letzte Teil aus dem zweiten Link von mir (Kommentar zu einem Urteil aus 2014):
Zitat:
Konkret bedeutet das: Wer als Anbieter einer Website
dynamische IP-Adressen speichert und zusätzlich Informationen vorliegen hat, die eine Identifizierung der Personen hinter den
IP-Adressen ermöglichen, darf diese IPs nur mit Zustimmung der Betroffenen speichern.
Ok, zusätzliche Informationen werden nicht gespeichert, also bei
dynamischen Adressen safe.
Aber weiter heißt es:
Zitat:
Das Problem dabei: Ob eine
statische oder eine
dynamische IP-Adresse vorliegt, kann vom Betreiber der Website nicht festgestellt werden – eine Vermeidung von Datenschutzverstößen bleibt damit schwierig. Stolperfallen in puncto rechtskonformes Verhalten sind also vorprogrammiert.
Und wie lösen wir das Problemchen?
Zitat:
Deshalb ist es auch wichtig, mit den Kunden (Usern / Besuchern) durch Datenschutzerklärungen bzw. festgelegte Nutzungsbedingungen auf der Webseite zu „vereinbaren“, was an Daten gespeichert wird.
Also ist das wohl auch nur ein
formales und lösbares Problem.
Wenn die Website mit google-Analytics ausgewertet wird, so muss man in den Datenschutzerklärungen darauf hinweisen.
https://www.datenschutzbeauftragter-...orm-einsetzen/
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9
dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)