Das ist grundsätzlich nicht legal gem. Bundesdatenschutzgesetz.
Beispielsweise hier:
http://www.lfd.niedersachsen.de/port...008&_psmand=48
Zitat:
Das heißt, die
IP-Adresse darf erhoben werden, wenn dies erforderlich ist, um das angefragte Datenpaket an die richtige Adresse zustellen zu können. Ist die Ablieferung, also der Nutzungsvorgang, jedoch abgeschlossen,
ist die IP-Adresse grundsätzlich unverzüglich zu löschen (Umkehrschluss aus § 15 Abs. 1 TMG).
Will heissen: Das Log das Du hast beinhaltet Informationen die Du noch nicht einmal mehr besitzen darfst, geschweige denn auswerten.