Nur daran denken, Rechnung OHNE Mehrwertsteuer
Abgesehen davon noch ein Wort zur vorgeschlagenen Minijob-Variante: Damit fährt man bei einmaligen oder sehr seltenen Aushilfen dieser Art am schlechtesten, weil hier noch der (Zeit-)Aufwand für die Meldungen und die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger dazu kommt. Und das ist nicht ganz ohne. Rechnet man den Zeitaufwand hierfür dagegen, hätte man die Arbeit auch gleich selber erledigen können.
EDIT: Da fällt mir beim nochmaligen Lesen ein:
Zitat:
Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Du könntest deiner Tochter demnach auch eine Gutschrift ausstellen. Wäre sogar die elegantere Lösung, weil du wahrscheinlich über eine entsprechende SW verfügst, und somit die Mindestangaben automatisch erfüllt wären, und für deine Buchhaltung ist es auch besser.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen