AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
30. Okt 2015, 12:36
@MrSpock
Hab eben mal meinen Betriebsberater (Diplom-Betriebswirt) angerufen und ihm den Fall geschildert: Wenn deine Tochter das nicht regelmäßig betreibt oder ihre Mitarbeit eine einmalige Angelegenheit bleibt, kann sie ohne weiteres eine Rechnung ausstellen und muß dieses Einkommen auch nicht dem Finanzamt melden. Eine Höchstgrenze für diese einmalige Rechnung gibt es so nicht, vielmehr kommt es darauf an, wieviel sie bei häufigerem Vorkommen eines solchen Falles insgesamt pro Jahr einnimmt. Würde sie das dagegen regelmäßig machen, wäre sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen.
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