Hallo,
auch wenn ich jetzt keine steuerrechtlich abgesicherte Antwort erwarte habe ich einmal eine Frage.
Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und darüber einen Auftrag bekommen habe und bei der Abarbeitung Teile des Auftrags von einer jungen Studentin habe erledigen lassen, wie kann / muss ich das abrechnen. Ich möchte der Studentin (insbesondere weil es meine Tochter ist
) gerne etwas von dem Geld für diesen Auftrag abgeben (sonst hätte ich sie auch nicht überreden können, mir zu helfen). Am saubersten wäre es, wenn sie mir eine Rechnung schreibt, die ich dann bezahle. Kann sie mir ohne dass sie ein Gewerbe angemeldet hat, eine Rechnung schreiben? Übrigens reden wir hier von etwa 400-500 Euro, also nicht von einem "Vermögen".