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Delphi XE4 Architect
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AW: Quellcode dem Auftraggeber herausgeben? Wie...?
29. Okt 2015, 08:42
Das der Source ausgehändigt und die Quellen der eingesetzten Fremdkomponenten genannt, bzw. schriftlich hinterlegt werden können, ist ja keine Schwierigkeit und sollte auch bei entsprechden Auftragsarbeiten möglich sein. Schließlich wird dieses auch in den Auftragsbedingungen vorher so festgelegt und ist somit auch Bestandteil der Lieferung.
Es gibt nur 3 Punkte an denen es etwas schwierig wird:
1. Einsatz von eigenen Komponenten, die nicht erst zum Zweck der Erfüllung des Auftrags erstellt wurden und somit nicht Bestandteil des Auftrags sind, die aber nicht öffentlich sind und auch nicht als Komponenten im Markt erhältlich sind.
Da kann es schnell zum Steitpunkt kommen. Wenn nun der Auftraggeber sich im Streit mit dem Auftragnehmer trennt, kann der Auftragnehmen auf diese Fremdkomponenten nicht verzichten und will für diese ggf. auch nicht noch bezahlen, der Auftragnehmen will diese aber nicht mehr zur Verfügung stellen oder sehr viel Geld dafür haben.
2. Einsatz von zugekauften Komponenten, die der Auftragnehmer bereits vor dem Auftrag im Bezitz und/oder in Verwendung hatte, die aber ggf. vom Aufgraggeber im Handel käuflich erworben werden können. Hier ist eine Weitergabe nicht ohne weiteres möglich. Und im Falle, dass auf Auftraggeber und Auftragnehmen auseinander gehen, wieder ein Kostenfaktor für Auftraggeber, der so nicht bestandteil des Auftrags war.
3. Einsatz einer zugekauften Komponente, die nach Abschluss des Auftrags und Trennung von Auftaggeber und Auftragnehmer auch nicht mehr im Handel zur Verfügung steht (vlt. weil der Anbieter diese zurückgezogen hat, oder aus welchem Grund auch immer)
Das sind alles Punkte, die es VOR Auftragserteilung zu klären gilt, und die im Vertrag auch schriftlich eindeutig definiert sein sollten.
Zur Weitergabe der Lizenz: So kann man, je nach Projektgröße, auch vereinbaren, dass alle Lizenzen vom Auftraggeber angeschafft und dem Entwickler zur Verfügung gestellt werden müssen.
So kann eine Delphi-Lizenz (muss möglichweise nicht unbeding Architect sein), ein Windows-Lizenz und auch alle Lizenzen von verwendeten Fremdkomponenten beim Kunden hinterlegt werden, so dass diese zur Weiterentwicklung durch einen anderen Auftragnehmer ebenfalls zur Verfügung stehen.
Die zum Projekt erstellen, neuen Komponenten sind eigentlich Bestandteil des Projekts und gehören auch zu diesem. Aber auch das kann man vorher vereinbaren.
Bei den verwendeten eigenen Komponenten, die bereit in der Bibliothek des Auftragnehmers waren, muss natürlich eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Wenn es einen Vertrag und / oder eine Auftragbetätigung gibt, die entsprechende Detailiert alle notwenigen Parameter festlegt, dann sollte während und nach dem Auftrag auch zu keinen Mißverständnissen kommen. Wer ohne oder nur mit sehr oberflächlichen Verträgen/Auftragsbestätigungen arbeitet, der muss im schlimmsten Fall auch mit Verlusten rechnen.
Ein kleines Beispiel aus einer anderen Branche: Jeder von euch bringt sein Auto auch regelmäßig in die Werkstatt. Hier wird meist nur mündlich die notwendigen Arbeiten besprochen. Es gibt immer noch Werkstätten, die auf eine Auftragsbestätigung verzichten, oder aber, wenn nach durchsicht doch weitere Mängel auftauchen, sich auch diese Arbeiten vom Kunden als Auftrag unterschreiben lassen. Das geht zu 99% auch immer gut. Aber in den Fällen, in denen dann der Kunden die Bezahlung der nicht im Auftrag aufgeführten Leistungen verweigert, endet es vor Gericht oft so, dass die Werkstatt das nachsehen hat. Denn der Beweiß, dass der Kunde den Reparaturen mündlich zugestimmt hat, ist fast immer nicht zu erbringen.
Dieter 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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