In der Praxis bedeutet dies wohl, daß ein deutsches Unternehmen, seine (Personen)Daten auf Servern eines US-Unternehmens nicht speichern darf.....
Wenn du mit "deutsches Unternehmen" eine Firma meinst, die ihre eigenen Daten auf einem eigenen US-Server speichern möchte, dann darf das jeder so halten wie er möchte. Wenn daraus ein Schaden entsteht (Datenklau, Datenverlust) wird sich höchstens die Versicherung weigern zu zahlen.
Wenn du aber Dienstleister/Provider/Facebook & Co meinst, dann müssen sie vorher das Einverständnis des Kunden holen. So interpretiere ich das Urteil zumindest.
Wenn diese Interpretation richtig ist, dann wird man wohl als Kunde in Kürze mit veränderten AGB's konfrontiert werden, in denen dann sinngemäß steht, dass der Kunde einwilligt ...[Glaskugel] wenn er nicht binnen einer vorgegebenen Frist widerspricht. Ob das wiederum rechtlich zulässig ist, wird wohl dann auch zu klären sein. [/Glaskugel] Der Drop's ist also noch lange nicht gelutscht und man wird als Kunde aufpassen müssen, was einem vorgesetzt wird.
JasonDX hat schon recht: Je länger man darüber nachdenkt, desto komplizierter wird es.