... "OK, Benutzung auf eigenes Risiko. Für diese Windows Version ist das Programm nicht getestet."
Das hatten wir auch schon. Da hat der Kunde seinen Hardwarelieferanten - der gleichzeitig auch einer meiner Vertriebspartner ist - beauftragt meine Software zu installieren, die aber damals nicht für XP freigegeben war. Dann wurde Monate später festgestellt, dass eine Datei der Datenbank defekt ist. Das Problem bzw. die Ursache war die Datenbank. Dummerweise musste daraufhin eine komplette Inventur neu gemacht werden und einiges mehr. Schaden über 30.000 Euro. Und wer hat das dann bezahlt? Ich, bzw. meine Versicherung, weil der Richter der Meinung war, ein einfacher Hinweis reicht für den Anwender nicht aus, die Tragweite der möglichen Folgen erkennen zu können.
Bei solchen Hintergrund ist es klar das du hier natürlich versuchst eine harte Bremse einzuziehen. Hat den der Kunde den auch Wartung oder ähnliche? Oder hatte er es vor Jahren gekauft und du solltest jetzt über allgemein Produkthaftung dafür gerade stehen (auch wenn du entsprechende Klauseln im Lizenzvertrag hattest)?
Das Urteil ist damit aber sehr ungewöhnlich. Du hast ja damals gar nicht wissen können wie sich Jahre später neuere Windows-Versionen verhalten.
Die Details der Urteilsbegründung wären hier sehr interessant.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.