... "OK, Benutzung auf eigenes Risiko. Für diese Windows Version ist das Programm nicht getestet."
Das hatten wir auch schon. Da hat der Kunde seinen Hardwarelieferanten - der gleichzeitig auch einer meiner Vertriebspartner ist - beauftragt meine Software zu installieren, die aber damals nicht für XP freigegeben war. Dann wurde Monate später festgestellt, dass eine Datei der Datenbank defekt ist. Das Problem bzw. die Ursache war die Datenbank. Dummerweise musste daraufhin eine komplette Inventur neu gemacht werden und einiges mehr. Schaden über 30.000 Euro. Und wer hat das dann bezahlt? Ich, bzw. meine Versicherung, weil der Richter der Meinung war, ein einfacher Hinweis reicht für den Anwender nicht aus, die Tragweite der möglichen Folgen erkennen zu können.
Wie in einem vorherigen Beitrag schon angemerkt, man muss die Versionsprüfung und den Umgang damit immer im Zusammenhang mit der Branche sehen, und mit dem Einsatzzweck. Wenn ein Telefonbuch eine falsche Telefonnummer anzeigt, dann wählt der User halt mal eine falsche Nummer. Was solls. Aber wenn eine Finanzsoftware Fehler verursacht dann ist das einfach eine andere Liga, die entsprechend mit anderen Maßstäben beurteilt werden muss.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen