Also nur eine "einfache" Datenbank, ohne Versionskontrolle und Lösch-Schutz wirds wohl wirklich nicht tun. Aber wenn die z.B. auf einem Worm (Hard-/ oder Software) liegt, dann ist ja alles klar.
Darüber hinaus ist wichtig, den Vorgang und die Zugriffsrechte etc. der Archivierung zu dokumentieren und ggf. von einem Wirtschaftsprüfer checken zu lassen.
Und wie könnte der aussehen? Abgesehen von irgend welchen Triggern oder Table-Restriktionen, die ein Löschen verhindern, kann man doch mit mit jedem beliebigen
DB-Admin-Tool das ganze von Hand manipulieren. Und das soll ja nun gerade nicht möglich sein. Oder ist ein so hoher Schutz gar nicht erforderlich nach GoBD?