Also nachdem ich mich schon mehrmals ins Thema eingelesen hatte, viele Prinzipien können eigentlich nicht also revisionssicher angesehen werden. Ohne Hardware kommt man da nicht weit. Ein guter Einstieg wäre
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...e_Archivierung. Andererseits, welches Speichermedium hält mindestens 10 Jahre, um die geforderter Aufbewahrungsfrist zu erreichen?
Ich denke nicht, dass das Medium, auf dem die erste Speicherung erfolgte, wirklich 10 Jahre halten muss. Es muss halt sichergestellt sein, dass alles nach 10 Jahren noch verfügbar ist. Also: Speicherung auf irgendeinem Medium (z.B. Festplatte), regelmäßige Datensicherung und Prüfung ob alles lesbar ist (das ist eh in jedem vernünftigen Rechenzentrum bzw. IT-Abteilung üblich). Wenn ein Medium nicht mehr eingesetzt wird, so wie früher die Disketten, oder wenn eine Festplatte kaputtgeht, dann umkopieren auf neues Medium.
Worauf ich eben immer noch eine praxistaugliche Antwort suche, was muss mindestens nach
GoBD erforderlich sein, um gesetzlich bei der Aufbewahrung von Dokumenten auf der sicheren Seite zu sein? Eine einfache Datenbank kann es meiner Meinung nach nicht sein.
Also nur eine "einfache" Datenbank, ohne Versionskontrolle und Lösch-Schutz wirds wohl wirklich nicht tun. Aber wenn die z.B. auf einem Worm (Hard-/ oder Software) liegt, dann ist ja alles klar.
Darüber hinaus ist wichtig, den Vorgang und die Zugriffsrechte etc. der Archivierung zu dokumentieren und ggf. von einem Wirtschaftsprüfer checken zu lassen.