Der Kram den ich über Datenschutzrecht und den ganzen juristischen Kram gelernt habe ist zwar schon etwas her, aber ich meine es gibt mal wieder die rechtliche Vorgabe im HGB, die Dinge "revisionssicher" aufzubewahren ohne aber genau darauf einzugehen, wie diese denn umzusetzen ist, tut es dann natürlich nicht
Die Aufbewahrung muss natürlich "elektronisch signiert" (auf dieses Buzzword fahren die Juristen nach ihrem 3-Tage Kurs EDV echt ab) stattfinden. Ich würde so etwas nie selbst machen, um das halbwegs vernünftig und wasserdicht zu bauen ist man sicher eine Weile beschäftigt.
Bei uns ist, soweit ich weiß, der "
GFI Mail Archiver" im Einsatz
Oh, und nicht den Speicherplatz unterschätzen den so etwas auf Dauer (die zehn Jahre frisst),
oh nein