Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
Folgende Aussage:
- Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.
- Korrekt wäre z.B. Stornorechnung
- Jede Stornorechnung muss eine eigene Rechnungsnummer haben.
- Auf der Stornorechnung muss die Rechnungsnummer der zu stornierenden Rechnung als Verweis stehen.
- Der Betrag kann negativ oder positiv angegeben werden.
Das ist Stand jetzt. Also Tagesaktuell und kann sich zu jedem Zeitpunkt wieder ändern.