Hallo,
ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, aber "richtig" lesen sollte man schon, vor allem an der richtigen Stelle (also dem richtigen Paragrafen) und nicht irgendwelche Texte aus dem Zusammenhang reissen. Dem TE geht es darum, wen ER als Leistungserbringer an einen Leistungsempfänger eine Rechnung/Gutschrift/Stornorechnung oder was auch immer erstellt.
Zitat:
2. Rechnungsangabe „Gutschrift“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG)
Die Pflichtangaben in der Rechnung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG sind um die Rechnungsangabe
„Gutschrift“ erweitert worden (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a
MwStSystRL umsetzt).
Vereinbaren die am Leistungsaustausch Beteiligten, dass der Leistungsempfänger über den
Umsatz abrechnet (Gutschrift, § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), muss die Rechnung die Angabe
„Gutschrift“ enthalten.
Dieser Paragraf zitiert einen ganz andereren Fall: Hier rechnet der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistungserbringer ab.