Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!
Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei. In diesem Falle, korrigiere mich bitte! BTW teilweise sind die Links bzw. die Beiträge schon über ein Jahr alt, und alles was vor April 2014 geschrieben wurde, ist sowieso nicht aktuell.
Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist.
Bitteschön.
http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
Seite 3...
Ist von 2013. Sofern du also keine neuere Quelle hat, die das wieder negiert wäre das also geklärt.
Und wenn man sich den Paragraphen selber anschaut:
https://dejure.org/gesetze/UStG/14.html
Dann ist da nur die Rede, dass bei Verwendung des Gutschriftsverfahrens (Rechungslegung durch Leistungsempfänger) "Gutschrift" drauf stehen muss. Davon, dass es auf einer Korrektur nicht draufstehen darf, steht da nix.