Ich suche hier keine steuerliche Beratung, sondern lediglich eine konkrete Quellenangabe für die häufig auftauchende Behauptung, dass auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur) der Betrag negativ ausgewiesen werden muss, wenn der Beleg die Bezeichnung Gutschrift besitzt.
Fragt man 3 Steuerberater, bekommt man u.U. 3 verschiedene Antworten.
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.
Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!