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mquadrat

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#6

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 2. Jul 2015, 12:42
Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet.
Nö, muss nicht. Die Umkehrung ergibt sich ja aus dem Sprachgebrauch des Worts Gutschrift. Wenn Korrektur drüber steht, dann würde ich negativ ausweisen.

Und zur Frage was drauf stehen muss/kann/darf/soll: Auf einer umsatzsteuerlichen Gutschrift (Rechnung, die vom Leistungsempfänger geschrieben wird [auch als Gutschriftsverfahren bekannt]) MUSS das Wort Gutschrift stehen. Auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur / Storno) KANN das Wort Gutschrift stehen. Die Verwirrung kommt oft daher, dass die FAs immer noch EMPFEHLEN eine Rechnungskorrektur nicht als Gutschrift zu betiteln, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Eine Pflicht ist daraus aber nicht abzuleiten.
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