Hallo,
keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.
Von meiner Seite nur ein paar Bemerkungen.
Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind...
und dann widersprichst du dir selber
...aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.
Leider konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.
Ich habe einige Newsletter im Abo, und das würde ich dir auch empfehlen. Die wichtigsten Quellen sind meiner Meinung nach das Bundesfinanzministerium sowie das Finanzministerium deines Bundeslandes.
Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B.
http://www.elektronische-steuerpruefung.de