Hallo,
ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen...
In
diesem Thread kam das Thema Gutschrift vs. Rechnungskorrektur/Storno-Rechnung auf. Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind, aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.
Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet (z.B.
hier im 4. Absatz). Leider
konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.