Bei Einnahmen-/Überschuß-Rechnung ist die Zahlung massgebend.
Das zweifelt keiner an.
So, so, und ich dachte immer das hängt davon ab, was man beim Finanzamt beantragt hat.
Ohne irgendwas gilt die Versteuerung nach
vereinbarten Umsätzen (=bei Rechnungsstellung).
Beantragen muss man die Versteuerung nach
vereinnahmten Umsätzen (=bei Zahlungseingang).
Und es ist dabei wurscht ob EÜR oder nicht.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9
dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)