[...] Keine doppelte Buchführung, da Kleingewerbler und daher nur Einnahmen-Überschuß-Rechnung erforderlich [...]
Es ging nicht um Dich. Es ging in diesem Beispiel um den Rechnungsempfänger.
[...] Da ist kein dünnes Eis, wie mir ein studierter Betriebswirt versicherte. [...]
Nun, dann hat Dir jetzt schon mindestens ein anderer studierter Betriebswirt das Gegenteil versichert.
Aber letztendlich kannst Du machen was Du für richtig hältst. Das muss sich nicht mit geltendem Recht decken.