Du spielst mit dem Feuer
Wenn du die Rechnung versendet hast, dann musst du immer damit Rechnen, daß diese auch beim Finanzamt von der Gegenseite eingereicht wird. Selbst wenn die nicht bezahlt wurde. Damit hast du dann zwei Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer ausgestellt. Uiuiui.
Das soll sich mal einer trauen: Eine Rechnung, die er nicht bezahlt hat, als steuermindernde Ausgabe geltend machen. Das wäre Betrug und er würde sich damit selbst ins Knie schießen. Deshalb muß ich damit nicht wirklich rechnen, und schon gar nicht jederzeit.
Als GmbH (Beispiel) musst du die Umsatzsteuer abführen sobald die Rechnung ausgestellt ist. Dazu muss kein Gled fliessen. Umgekehrt kannst du erhaltene Rechnungen steuermindernd geltend machen. Auch wenn kein Geld geflossen ist. Er macht da keinen Fehler und auch kein Betrug. Spricht ja nichts dagegen, daß er irgendwann mal bezahlt. Du aber machst einen Fehler, indem du eine Rechnung versendest und die darauf stehende Rechnungsnummer erneut verwendest.