Die Beiträge #21 und #22 sind aus diesem Grund als spekulativ anzusehen, denn Perlsau hat geschrieben "Ergo storniere ich die Rechnung...". Wenn man davon ausgeht, dass er eine Rechnung "ordnungsgemäß" storniert (ich gehe mal davon aus, dass die hier Schreibenden wissen, wie man eine Rechnung seit Januar 2013 ordnungsgemäß stornieren muss), dann ist die Vorgehensweise absolut in Ordnung.
Lies noch mal, was Perlsau schrieb
Wenn ich eine Rechnung ausstelle, die nicht bezahlt wird, kann ich diese Rechnung nicht beim Finanzamt als Beleg für meine Einnahmen einreichen (Kleingewerbler = nur Einnahmen-Überschuß-Rechnung). Ergo storniere ich die Rechnung und weise die freigewordene Nummer der nächsten Rechnung zu. So habe ich stets fortlaufende Rechnungs- und Belegnummern und hatte noch nie irgendwelche Nachfragen oder Einwände vom Finanzamt.
Er storniert für sich die Rechnung und reicht diese erst garnicht beim Finanzamt ein (Ich Spekuliere mal auf Papierkorb). Die Rechnungsnummer wird erneut verwendet.
Ob das ein korrekter Storno ist, wage ich zu bezweifeln.