Eine Software "Eichfähig" zu machen ist, zumindest wenn sie auf herkömmlichen PC-System läuft, ziemlich unmöglich. Daran ändern auch Prüfsummen nichts. Um vom Eichamt eine Software zu prüfen und als Geeicht zu kennzeichnen würde voraussetzen, dass
a) der Sourcecode offen liegt
b) das Eichamt über Mitarbeiter verfügt, die diesen lesen und auch prüfen können.
c) das Sichergestellt ist, dass von außen kein Zugriff auf die Festplatte möglich ist (Gehäuse versiegelt, keinerlei Schnittstellen auf die Zugegriffen werden kann, keine Schreibberechtigung auf die Dateien) und das noch nicht mal vom Admin.
So streng sind die Vorschriften nicht. Die Prüfung erfolgt nach WELMEC-Leitfaden 2.2 und der Kassenhersteller unterschreibt dafür, dass die geprüften Vorgaben auch weiterhin eingehalten werden. Mehr findet sich auch bei der PTB:
https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabtei...nsystemen.html