Falls der User das Betriebssystem wechselt - schick ich ihm eine neue Lizenz ..
Mir geht es nur darum - dass die Software auf EIN verifiziertes
OS beschränkt ist.
Generell würde ich die Festplatten-Seriennummer nehmen. Hab das jahrelang gemacht und keine "funktionalen" Probleme damit gehabt. Der Kunde kann in dem Fall wenigstens sein
OS ohne Stress neu installieren. Aber, das ständige Neu- bzw. Umlizenzieren hat zu viel Zeit gekostet. Kommt natürlich darauf an, wieviele Lizenzen man im Einsatz hat. Ein Problem ist, man kann dem Kunden ja nichts dafür berechnen, denn er hat ein Nutzungsrecht einer Software gekauft.
Spätestens dann wenn er die Software nicht (mehr) benutzen kann, und daraus ein Schaden entsteht (Produktionsausfall, Rechnungen können nicht geschrieben werden...was auch immer) kann es sehr schnell sehr teuer werden. Der Streitwert liegt fast immer dem Software-Wert und darum wird aus sowas fast immer ein Minus-Geschäft. Weil ich mich mit meinen Kunden nicht vor Gericht treffen möchte, habe ich dann den Blödsinn mit der Hardwarebindung (oder in deinem Fall Softwarebindung) sein lassen. Eine normale Lizenzdatei tut's auch. Und macht keinen Stress. Und wenn der Kunde sie verliert muss ich nichts umsonst machen.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen