Zitat von
manuel:
Am Seitenende der Hauptseite befindet sich ja auch ein Link zum Impressum.
Damit sollte der Verordung des Teledienst-Gesetzes genüge getan sein.
Es steht meines Wissens nach nirgends, dass die Angaben zum Impressum ganz oben stehen müssen.
Somit könnte der Hinweis auf das Impressum am Seitenanfang entfallen.
Kann er nicht. "Es ist dem Benutzer nicht zuzumuten, scrollen zu müssen."
Das sagt ein entsprechendes Gerichtsurteil aus.
Und um sicher zu gehen muss damit der Link nach oben.