Wie gesagt: wenns nur ein paar Euro ab und zu sind die du dir da privat dazuverdienst indem
du ein paar Bekannten/Freunden hilfst dann brauchst du kein Gewerbe.
Ich bin kein Jurist. Rechtlich betrachtet dürfte die Aussage aber falsch sein.
Meiner Kenntnis nach muss man bei Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe anmelden.
Soweit hatte ich das damals recherchiert.
Ob es im Einzelfall vom Finanzamt (wenn es bekannt wird) bei Unterlassung eine Bagatellgrenze gibt (z.B. bei 5 Eu für "Hund ausführen" o.ä.), kann ich nicht sagen.