Nun, wer so dumm ist und das Embarcadero auf die Nase bindet, daß er es vorher schon wußte, ist selbst schuld und sollte besser gar nicht programmieren. Andererseits sind Forenbeiträge wohl kaum rechtssichere Produktinformationen - müssen ja schließlich nicht stimmen - und deshalb garantiert kein Vertragsbestandteil.
Mängel werden wohl kaum Bestandteil eines Kaufvertrags sein.
Wenn diese dem Hersteller bekannt sind und verschwiegen werden - ersteres ist leider nur selten beweisbar - ist das Arglist und Täuschung zum eigenen Vermögensvorteil, also Betrug.
Ich sehe da seitens des Verkäufers der mangelhaften Sache (XE8) bzw. dessen Anwalt momentan zwei Ansatzpunkte:
Natürlich müssen die Forenbeiträge nicht stimmen (wär ja schön), aber wie würde ein Richter wohl urteilen, dem du (nicht du persönlich) klar machen willst, du hättest von dem Fehler nichts gewusst? Insbesondere, wenn man regelmäßiger Benutzer dieses Forums ist und womöglich schon in diesem Thread gepostet hat?
Was ist denn das für ein Mumpitz? Erstens muß man sich nicht von dritter Seite über Produkteigenschaften informieren, solch Informationen sind auch kein Bestandteil des Kaufvertrages, und die hinter Forumsteilnehmern steckende Identität muß auch erst mal rechtssicher ermittelt werden. Passiert in einem Zivilprozeß garantiert nicht. Außerdem muß sich niemand rechtfertigen, ob bzw. warum man sich nicht extern informierte.
Fakt ist aber anscheinend, je mehr diese Fehler publik gemacht werden, desto leichter kann sich der Verkäufer auf §442 Absatz 1 berufen. Und nein, ich möchte nicht, daß jetzt weniger über Fehler geschrieben wird!
Du willst es nicht begreifen...